Landschaftsplanung
Landschaftsplanung schafft die Grundlage für eine naturverträgliche Umsetzung von Vorhaben.
Je nach Vorhaben und den damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben werden Umweltverträglichkeitsprüfungen, Umweltberichte, Grünordnungspläne oder Landschaftspflegerische Begleitpläne erstellt, welche die Auswirkungen auf Natur, Landschaft und biologische Vielfalt nachvollziehbar bewerten.
Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umfasst die Landschaftsplanung zudem die Eingriffs‑Ausgleich‑Bewertung. Erfasst werden dabei relevante Schutzgüter, daraus werden Vermeidungs‑, Minimierungs‑ und Ausgleichsmaßnahmen entwickelt und die ökologischen Funktionen des Gebietes fachgerecht gesichert.
Landschaftsplanung unterstützt damit eine nachhaltige, rechtssichere und ökologisch ausgewogene Entwicklung von Projekten – im Einklang mit Natur und gesetzlichen Anforderungen.
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz dient dazu, Auswirkungen von Bau- oder Planungsmaßnahmen auf Natur und Landschaft zu bewerten. Dabei werden bestehende ökologische Funktionen erfasst und die durch den Eingriff entstehenden Beeinträchtigungen. Darauf aufbauend werden geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen festgelegt, um die Eingriffe in den Naturhaushalt möglichst zu kompensieren.

Umweltberichte
Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung von Bauleitplänen und dient der systematischen Bewertung der Umweltauswirkungen geplanter Vorhaben. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden dabei die möglichen Auswirkungen auf Schutzgüter wie Boden, Wasser, Klima, Tiere, Pflanzen und Landschaft untersucht und beschrieben. Ziel ist es, Umweltbelange frühzeitig in die Planung einzubeziehen und mögliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, zu minimieren oder auszugleichen.

UVP/ FFH-Verträglichkeit
Einige Bauvorhaben unterliegen der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Befindet sich ein Vorhaben in Natura 2000-Gebieten wird eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Beide Verfahren sind wichtige Instrumente zur Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzbelangen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Während die UVP die möglichen Auswirkungen eines Vorhabens auf verschiedene Umweltfaktoren wie Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Klima umfassend bewertet, prüft die FFH-Verträglichkeitsprüfung speziell, ob ein Projekt die Schutzziele von Natura-2000-Gebieten beeinträchtigen kann.
Ziel beider Verfahren ist es, erhebliche negative Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und bei der Planung zu vermeiden oder zu minimieren.

