top of page

Artenschutz

Artenschutz ist eng mit dem Erhalt bzw. der Entwicklung von Lebensräumen verknüpft. Die Leistungen im Artenschutz fokussieren sich auf die Förderung einzelner Arten, die beispielsweise wertgebend für den jeweiligen Lebensraum sind und deren Erhalt gleichzeitig anderen Tier- und Pflanzenarten dient. Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen ist jedoch die Kenntnis, welche Arten in einem Gebiet vorkommen. Ein Biodiversitätscheck liefert Ihnen die nötigen Datengrundlagen.

Neben der gezielten Förderung von Arten, spielt auch der Schutz von Populationen eine entscheidende Rolle. Bei Eingriffsvorhaben, wie beispielsweise Bauvorhaben oder Infrastrukturmaßnahmen im Außenbereich, sind oftmals Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten betroffen. Damit sich der Erhaltungszustand der Arten nicht verschlechtert, müssen ökologische Fachgutachten durchgeführt werden.

Biodiversitäts-Checks

Kennen Sie die in ihrem Gemeindegebiet vorkommenden schützenswerte Arten? Getreu dem Motto "Nur was ich kenne, kann ich schützen." unterstützt Sie ZUKUNFTSWEGE mithilfe eines Biodiversität-Checks die in Ihrem Gebiet lebenden Tierarten zu ermitteln. Als vorsorgende Naturschutzplanung liefert Ihnen der Biodiversität-Check ein gemeindespezifisches Konzept die biologische Vielfalt zu entwickeln und wichtige Hinweise für die Landschaftsplanung. Konkrete Maßnahmenvorschläge unterstützen Sie bei der gezielten Förderung wertgebender Arten und können beispielsweise im Rahmen eines Ökokontos eingesetzt werden.

Biodiversitäts-Checkliste.JPG

Schirm- und Zielarten

Schirmarten (umbrella species) oder Zielarten sind Arten, durch deren gezielten Schutz gleichzeitig das Überleben zahlreicher anderen Arten gefördert wird. Da die Schirmarten spezielle Ansprüche an ihren Lebensraum haben und von bestimmten Ressourcen abhängig sind, wird davon ausgegangen, dass durch Fördern dieser Faktoren, auch die Ansprüche anderer im Gebiet vorkommender Arten abgedeckt werden. ZUKUNFTSWEGE unterstützt Sie dabei, die in Ihrem Gebiet vorkommenden Schirmarten zu ermitteln, erarbeitet für Sie gezielte Schutzmaßnahmen und begleitet Sie bei deren Umsetzung.

Eisvogel sitzt am Ast

Faunistische Gutachten

Nicht nur die Förderung von Arten ist wichtig für deren Erhalt, sondern auch deren Schutz bei geplanten Eingriffen. Im Rahmen einer Habitatpotenzialanalyse (HPA) werden potenzielle Lebensräume und Vorkommen von Arten im Eingriffsgebiet ermittelt und bei Bedarf Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz definiert.

Besteht der Verdacht auf Vorkommen streng geschützter Arten im Eingriffsgebiet, ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich. In diesem Fall werden die Bestandszahlen der zu prüfenden Art nach speziellen Methodenstandards sowie deren Lebensstätte erfasst. Somit kann die Erheblichkeit eines Eingriffs auf den Erhaltungszustand der Art eingeschätzt und bei Bedarf, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion (CEF-Maßnahmen = continuous ecological functionality), getroffen werden.

Common Dormouse, muscardinus avellanarius, Normandy .jpg

Interessiert?

Gerne berate ich Sie in einem kostenlosen Erstgespräch über die Möglichkeiten und Vorteile, Arten zu fördern.

bottom of page